Pluspunkte für Familien
Die Stadt Sankt Ingbert bietet folgende Pluspunkte:
Begrüßungsgeld
Für jedes Neugeborene zahlt Sankt Ingbert ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200 Euro.
Nähere Informationen erteilt die Neubürgeragentur
Susanne Jung
Am Markt 12
66386 Sankt Ingbert
Tel: 06894/13260
Windelentsorgung bei Kleinkindern
Sankt Ingbert ist Familienstadt. Familien mit Kindern werden gefördert. Ein weiterer wichtiger Punkt dieses ganz speziellen Sankt Ingberter Modells ist die finanzielle Unterstützung bei der Windelentsorgung für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebenjahres.
Ab 01.08.2008 können Eltern mit Kleinkindern bis zu einem Lebensalter von zwei Jahren pro Monat und Kind einen Müllsack (Fassungsmenge 60 Liter) kostenlos erhalten.
Alle betroffenen Familien werden angeschrieben. Als Anlage erhalten die Eltern ein Informationsblatt und einen Antrag, mit der Bitte, diesen ausgefüllt an die Stadtverwaltung Sankt Ingbert,
Neubürgeragentur, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert, zurückzusenden.
Susanne Jung
Markt 12
66386 Sankt Ingbert
Tel: 06894/13-260
Betreuungsgutschein
In den Kindertagesstätten werden die Betreuungsgutscheine ausgegeben. Rückwirkend für das vergangene Kindergartenjahr zahlt die Stadt Sankt Ingbert den Eltern pro Kind einen Zuschuss von 10 Euro pro Monat.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Kindergartenleiterin oder von der Stadt Sankt Ingbert, Abteilung Familie und Soziales
Thea Holzer
Rickerstraße 30
66386 Sankt Ingbert
Tel: 06894/13-379
Birgit Jung
Rickertstraße 30
66386 Sankt Ingbert
Tel: 06894/13-377
Eigenheimzulage
Eigenheimzulage
Sie bauen auf einem städtischen Grundstück? Dann gibt es die „Sankt Ingberter Eigenheimzulage“ in Höhe von fünftausend Euro für jedes Kind, das im Haushalt lebt.
Nähere Informationen bei der Stadt Sankt Ingbert, Abteilung Gebäude und Liegenschaften
Waltraud Guth
Am Markt 12
66386 Sankt Ingbert
Tel.: 06894/13-274
Windelentsorgung bei Inkontinenz
Die Stadt Sankt Ingbert gewährt zur Entsorgung von Windeln bein Inkontinenz einen Zuschuss zu den Müllgebühren von maximal 60 € pro Jahr.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens sieben Monaten unter Inkontinenz leiden und bei der Stadtverwaltung ein entsprechendes Attest vorlegen. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Mehrkosten müssen nachgewiesen werden.
Nähere Informationen bei der Stadt Sankt Ingbert, Abteilung Familie und Soziales
Birgit Schöndorf
Rickertstraße 30
66386 Sankt Ingbert
Tel: 06894/13-394
