Ansprechpartner

 

Steuerabteilung,  2. Obergeschoß, Zimmer 213 - 216
Tel.: 06894 / 13 284,  13 286

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailSteuern und AbgabenSteuernundAbgaben@St-Ingbert.de

Rathaus St. Ingbert
Am Markt 12
66386 St. Ingbert

Grundsätzliches

Gewerbebetriebe werden zur Gewerbesteuer herangezogen, wenn die Bedingungen nach der Abgabenordbung und dem Gwerbesteuergesetz gegeben sind und Sie als Gewerbetreibender vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid erhalten haben.

Hebesatz

Der Hebesatz beträgt:

 

    

1985

       

380 %

1986 - 1987

395 %

1988 - 1991

405 %

1992 - 2000

450 %

2001 - 2004

428 %

2005 - 2006

450 %

2007

360 %

2008 - 2009

270 %

2010 - 2011

360 %

 
Die Berechnung der Gewerbesteuer

Gewerbesteuermessbestrag  x  Hebesatz  =  Gewerbesteuer

Den Gewebesteuermessbetrag entnehmen Sie bitte Ihrem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes.