Verwalten mit Herz
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Ansprechpartner
| Steuerabteilung, 2. Obergeschoß, Zimmer 213 - 216
Rathaus St. Ingbert |
Grundsätzliches
Gewerbebetriebe werden zur Gewerbesteuer herangezogen, wenn die Bedingungen nach der Abgabenordbung und dem Gwerbesteuergesetz gegeben sind und Sie als Gewerbetreibender vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid erhalten haben.
Hebesatz
Der Hebesatz beträgt:
| 1985 |
| 380 % |
1986 - 1987 | 395 % | ||
1988 - 1991 | 405 % | ||
1992 - 2000 | 450 % | ||
2001 - 2004 | 428 % | ||
2005 - 2006 | 450 % | ||
2007 | 360 % | ||
2008 - 2009 | 270 % | ||
2010 - 2011 | 360 % | ||
Die Berechnung der Gewerbesteuer
Gewerbesteuermessbestrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
Den Gewebesteuermessbetrag entnehmen Sie bitte Ihrem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes.
