Ansprechpartner

 


Steuerabteilung,  2. Obergeschoß, Zimmer 213 - 216
Tel.: 06894 / 13 284, 13 286, 13 287

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Rathaus St. Ingbert
Am Markt 12
66386 St. Ingbert

Vergnügungssteuersätze

Die häufigste Art der Vergnügungssteuer ist die Apparatesteuer auf Spielautomaten. Wenn Sie also in einer Sankt Ingberter Gaststätte o.ä. Spielautomaten aufstellen wollen, müssen Sie dies unverzüglich der Steuerabteilung schriftlich mitteilen.  Das Amt für Ordnung und Straßenverkehr prüft auf Antrag, ob der vorgesehene Ort für die Aufstellung der Spielautomaten geeignet ist. Die Wegnahme der Spielgeräte ist unverzüglich schriftlich zu melden. Hier ist zu beachten, dass als Tag der Wegnahme frühestens der Tag des Eingangs Ihrer Abmeldung bei der Stadt Sankt Ingbert gilt.


Die Steuersätze sind (Apparatesteuer pro Monat):
in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:

 

1.  für Musikapparate
 
20,45 €
2.  für Apparate mit Gewinn
 
138,00 €
3.  für Apparate ohne Gewinn
 
30,70 €

 

 

 
in Gastwirtschaften:

 

1.  für Musikapparate
 
20.45 €
2.  für Apparate mit Gewinn
 
30,70 €
3.  für Apparate ohne Gewinn
 
15,35 €