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Ansprechpartner
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Rathaus St. Ingbert |
Vergnügungssteuersätze
Die häufigste Art der Vergnügungssteuer ist die Apparatesteuer auf Spielautomaten. Wenn Sie also in einer Sankt Ingberter Gaststätte o.ä. Spielautomaten aufstellen wollen, müssen Sie dies unverzüglich der Steuerabteilung schriftlich mitteilen. Das Amt für Ordnung und Straßenverkehr prüft auf Antrag, ob der vorgesehene Ort für die Aufstellung der Spielautomaten geeignet ist. Die Wegnahme der Spielgeräte ist unverzüglich schriftlich zu melden. Hier ist zu beachten, dass als Tag der Wegnahme frühestens der Tag des Eingangs Ihrer Abmeldung bei der Stadt Sankt Ingbert gilt.
Die Steuersätze sind (Apparatesteuer pro Monat):
in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
1. für Musikapparate | 20,45 € | |
2. für Apparate mit Gewinn | 138,00 € | |
3. für Apparate ohne Gewinn | 30,70 € |
in Gastwirtschaften:
1. für Musikapparate | 20.45 € | |
2. für Apparate mit Gewinn | 30,70 € | |
3. für Apparate ohne Gewinn | 15,35 € |
